Das folgende Beispiel belegt, wie sehr man sich schon an die Wirkung
des Zauberworts "Rassismus" gewöhnt hat:
"Würger muss ins Gefängnis – und weiss nicht warum
Fünf Richterinnen und Richter, ein Gerichtsschreiber, eine
Staatsanwältin, eine Rechtsanwältin, eine Dolmetscherin plus zwei
Kantonspolizisten: Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau liess
einem abgewiesenen Asylbewerber, der nach seiner Einreise in die
Schweiz ein Minimum an Integrationsbereitschaft an den Tag gelegt
hatte, das Maximum an rechtsstaatlicher Aufmerksamkeit zuteil werden.
Unter dem Vorsitz von Präsident Samuel Schmid verurteilte es den
21-Jährigen gestern wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Drohung,
Tätlichkeit, Raufhandels, Diebstahls und einer Widerhandlung gegen
das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9
Monaten.
Vor einem Schuldenberg
Die 290 Tage, die der Kampfsportler schon in Untersuchungs- und
Sicherheitshaft verbracht hat, werden mit der Strafe verrechnet.
Zusätzlich hat der Afrikaner die Verfahrenskosten von 42000 Franken
zu tragen und dem Kanton die Auslagen für seine Pflichtverteidigung
zurückzuerstatten, sofern er dazu je in der Lage sein sollte.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, der Tunesier habe den
Tod seines Zellengenossen nicht geplant, aber «in Kauf genommen», als
er ihn im Regionalgefängnis Burgdorf im September letzten Jahres in
den Würgegriff nahm und zudrückte, bis der Widersacher am Rande einer
Ohnmacht nur noch röchelte und Blut hustete.
«Jedermann weiss, wie gefährlich es ist, jemanden zu würgen», sagte
Schmid. Und fügte an, dass für ein tödliches Ende der Attacke gemäss
Aussagen von Zeugen und medizinischen Fachleuten «nicht mehr viel
gefehlt» habe. Der Tunesier hatte sich daran gestört, dass der
Mithäftling in Shorts aus der Dusche gekommen war (wir berichteten).
«Aggressiv und brutal»
Knapp einen Monat zuvor hatte sich der sechsfach vorbestrafte
Nordafrikaner, der von sich selber einmal gesagt hatte, er sei
«aggressiv und brutal», prügelnd und Steine werfend an einer
Massenschlägerei im Asylzentrum Riggisberg beteiligt. Dazu kam ein
Handydiebstahl im Zug.
Der Verurteilte folgte den Ausführungen des Vorsitzenden
kopfschüttelnd. Trotz mehrerer Aufforderungen, zu schweigen, fiel er
Samuel Schmid immer wieder ins Wort.
Trotzdem – oder gerade deshalb – gab der Gerichtspräsident dem
aufgebrachten Tunesier nach dem offiziellen Ende des Prozesses die
Gelegenheit, sich zu äussern. «Ich verstehe nicht, wieso ich ins
Gefängnis muss. Ich weiss nicht, wieso ich hier bin», klagte der
Verurteilte auf Französisch, bevor ihn Polizisten aus dem Saal
führten. «Rassismus» war etwas vom Letzten, was das Gericht von ihm
zu hören bekam. "
Sie rechnen wohl mittlerweile fest damit, daß wir uns beim Nennen
dieses Schlüsselworts im Boden wälzen....
Zur Absurdität der aktuellen Situation paßt auch herrlich dieses
Bild:
http://static.infowars.com/politicalsidebarimage/niceracist_large.jpg
des Zauberworts "Rassismus" gewöhnt hat:
"Würger muss ins Gefängnis – und weiss nicht warum
Fünf Richterinnen und Richter, ein Gerichtsschreiber, eine
Staatsanwältin, eine Rechtsanwältin, eine Dolmetscherin plus zwei
Kantonspolizisten: Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau liess
einem abgewiesenen Asylbewerber, der nach seiner Einreise in die
Schweiz ein Minimum an Integrationsbereitschaft an den Tag gelegt
hatte, das Maximum an rechtsstaatlicher Aufmerksamkeit zuteil werden.
Unter dem Vorsitz von Präsident Samuel Schmid verurteilte es den
21-Jährigen gestern wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Drohung,
Tätlichkeit, Raufhandels, Diebstahls und einer Widerhandlung gegen
das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9
Monaten.
Vor einem Schuldenberg
Die 290 Tage, die der Kampfsportler schon in Untersuchungs- und
Sicherheitshaft verbracht hat, werden mit der Strafe verrechnet.
Zusätzlich hat der Afrikaner die Verfahrenskosten von 42000 Franken
zu tragen und dem Kanton die Auslagen für seine Pflichtverteidigung
zurückzuerstatten, sofern er dazu je in der Lage sein sollte.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, der Tunesier habe den
Tod seines Zellengenossen nicht geplant, aber «in Kauf genommen», als
er ihn im Regionalgefängnis Burgdorf im September letzten Jahres in
den Würgegriff nahm und zudrückte, bis der Widersacher am Rande einer
Ohnmacht nur noch röchelte und Blut hustete.
«Jedermann weiss, wie gefährlich es ist, jemanden zu würgen», sagte
Schmid. Und fügte an, dass für ein tödliches Ende der Attacke gemäss
Aussagen von Zeugen und medizinischen Fachleuten «nicht mehr viel
gefehlt» habe. Der Tunesier hatte sich daran gestört, dass der
Mithäftling in Shorts aus der Dusche gekommen war (wir berichteten).
«Aggressiv und brutal»
Knapp einen Monat zuvor hatte sich der sechsfach vorbestrafte
Nordafrikaner, der von sich selber einmal gesagt hatte, er sei
«aggressiv und brutal», prügelnd und Steine werfend an einer
Massenschlägerei im Asylzentrum Riggisberg beteiligt. Dazu kam ein
Handydiebstahl im Zug.
Der Verurteilte folgte den Ausführungen des Vorsitzenden
kopfschüttelnd. Trotz mehrerer Aufforderungen, zu schweigen, fiel er
Samuel Schmid immer wieder ins Wort.
Trotzdem – oder gerade deshalb – gab der Gerichtspräsident dem
aufgebrachten Tunesier nach dem offiziellen Ende des Prozesses die
Gelegenheit, sich zu äussern. «Ich verstehe nicht, wieso ich ins
Gefängnis muss. Ich weiss nicht, wieso ich hier bin», klagte der
Verurteilte auf Französisch, bevor ihn Polizisten aus dem Saal
führten. «Rassismus» war etwas vom Letzten, was das Gericht von ihm
zu hören bekam. "
Sie rechnen wohl mittlerweile fest damit, daß wir uns beim Nennen
dieses Schlüsselworts im Boden wälzen....
Zur Absurdität der aktuellen Situation paßt auch herrlich dieses
Bild:
http://static.infowars.com/politicalsidebarimage/niceracist_large.jpg