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525 Beiträge seit 28.08.2023

Was schreibt der Autor da?

So geht es weiter mit den Grundrechten: Es sind keine Rechte der Bürger gegen ihren Staat.

Doch, genau das und nichts anderes sind sie: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

In der Corona-Pandemie hat der Staat von seiner Gewalt Gebrauch gemacht, seine Erlaubnisse, die Grundrechte, teilweise einzuschränken. Dabei gingen Exekutive, die Regierung und Legislative, der Bundestag, rechtskonform vor – wie die Judikative bestätigte. Den Richtern leuchtete der staatliche Notstand ein als ausreichende Begründung für den Eingriff in die Grundrechte.

Genau das ist gerade Gegenstand eines Verfahrens, das das Verwaltungsgericht Osnabrück erst kürzlich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Das VG Osnabrück zweifelt nämlich gerade die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht im Pflegebereich an, und tut dies im Lichte der Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen.

Ob die Exekutive und die Legislative rechtskonform gehandelt hat, muss im Lichte der Erkenntnisse der RKI-Protokolle komplett neu bewertet werden.

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