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  • Gasmann

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Die Bild-Zeitung als Urteilsbegründung

§ 130 StGB n.F. erwartet, dass der Amtsrichter in Hintertupfing entscheidet, ob außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes ein Kriegsverbrechen begangen wurde.

Wenn er Familie hat, kann man ihm nur raten, sich an der veröffentlichten Meinung zu orientieren.

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