alt_und_naiv schrieb am 28.10.2022 09:41:
Dr. Phibes schrieb am 28.10.2022 09:16:
Nur um hier eine gut dokumentierte Lüge als Beispiel zu verwenden.
Wenn ich damals die Geschichte nicht geglaubt und widersprochen hätte, wäre das dann Leugnung von Kriegsverbrechen gewesen?
Für aktuelle Vorgänge ist so ein Gesetz nicht anwendbar.Entscheidend dürfte die Einstufung zum Tatzeitpunkt sein. Das ist auch in anderen Bereichen geübte Praxis: In Kunstfehlerprozessen bei Ärzten ist die Abweichung von aktuellen Leitlinien ein starkes Argument, und es interessiert niemanden, ob das bestrafte Verhalten eventuell 10 Jahre später in den Leitlinien steht, da sich die Wissenschaft weiterentwickelt hat.
Eigentlich warte ich nur noch darauf, dass das Nicht-Gendern bald unter Strafe gestellt wird.
Ist es doch teilweise schon:
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/uni-kassel-schlechtere-noten-fuer-arbeiten-in-denen-nicht-gegendert-wird