Genius Economicus schrieb am 28.10.2022 11:04:
Aus diesem Grund wird nur das betarchtet, was auch zweifelsfrei belegt wurde. Schwurbler versuchen das so hinzudrehen, dass das Leugnen von Mutmaßungen, Behauptungen (Brutkasenlüge z.B.) strafbar sein könnte. Ist es aber nicht.
Sobald eine Tatsachen-Behauptung durch Beweise belegt ist, ist es keine Behauptung mehr. Und der Beweis war die Zeugen-Aussage von Nayirah as-Sabah vor der UN. Diese Aussage hätte auch in jedem Gerichtsverfahren als Beweis verwendet werden können.
https://youtu.be/Ti7oC2mzX3o?t=2
Grüße
arce