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Avatar von Morgen komm ich dich holen
  • Morgen komm ich dich holen

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2022

Re: Die Bild-Zeitung als Urteilsbegründung

Weiss nicht wo Neuber das herausgelesen hat, dass es "nicht auf solche Völkerstraftaten beschränkt..." ist, die von Gerichten entgültigt bestätigt wurden. Eine Meinung, die nicht durch Art.5 GG geschützt ist, kann immer nur eine "nachweislich falsche Tatsachenbehauptung" sein. Allein schon wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der Meinungsfreiheit, kann sich ein Gericht hier keine "Gummientscheidung" erlauben....

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