Weiss nicht wo Neuber das herausgelesen hat, dass es "nicht auf solche Völkerstraftaten beschränkt..." ist, die von Gerichten entgültigt bestätigt wurden. Eine Meinung, die nicht durch Art.5 GG geschützt ist, kann immer nur eine "nachweislich falsche Tatsachenbehauptung" sein. Allein schon wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der Meinungsfreiheit, kann sich ein Gericht hier keine "Gummientscheidung" erlauben....