Judaspriester schrieb am 28.10.2022 17:30:
für mich persönlich klingt das somit sehr nach Gummiparagraphen und großen Ermessensspielräumen für den Richter.
Wenn ein Richter X eine Tat A nicht als Völkermord einstuft und einen Angeklagten freispricht, besteht dann nicht die Gefahr, dass ihm selbst ein Staatsanwalt die Verharmlosung von A vorwirft?