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  • khr

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Re: Ein zweischneidiges Schwert

Hagen von Löbbecke schrieb am 28.10.2022 10:37:

Mit der Einfügung eines neuen Straftatbestan-
des in § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) soll nunmehr klargestellt werden,
dass das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völker-
mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach deut-
schem Recht strafbar ist, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet
ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Im Westen wird allgemein geläugnet, daß auch von der ukrainischen Seite die im Gesetz aufgezählten Taten begangen werden.
Und eine Art von "Billigung" sehe ich leicht in den permanenten Waffenlieferungen in dies Konfliktgebiet.

Sind alle diese Läugner und Waffenlieferungsbefürworter nun auch strafbar?

Da diese nicht angeklagt werden wird hier nichts passieren. Es wird wohl, falls es doch mal zu einer Ermittlung kommt, die entsprechende Anweisung an die Staatsanwälte gehen.

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