Morgen komm ich dich holen schrieb am 28.10.2022 11:40:
So ein Blödsinn. Wo bitte hat der EuGh den festgestellt, dass es keine Gewaltenteilung in D gibt? Er hat lediglich auch formell festgestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften, aufgrund der Weisungsgebundenheit, keine unabhängige Justizbehörden sind (was ja nunmal auch keiner je Behauptet hat, und sich im Namen Staatsanwaltschaft schon selbst bekundet) und deswegen keine eur. Haftbefehle austellen darf. Gerichte und Richter hingegen dürfen das....
Ja eben, wenn die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, dann sind sie nun mal nicht unabhängig und damit gibt es auch keine Gewaltenteilung.