Morgen komm ich dich holen schrieb am 28.10.2022 12:55:
Seit wann betreiben Staatsanwaltschaften Rechtssprechung?
Staatsanwaltschaften sind Teil der Exekutive (genau wie die übergeordneten Justizministerien), betreiben die Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Gerichte sind Teil der Judikative und betreiben Rechtsprechung und Strafzuteilung. Was genau ist daran nu nicht zu verstehen?
Wenn der Innenminister einem Staatsanwalt anweist Ermittlungen z.B. gegen einen Oppositionspolitiker aufzunehmen, dann muss der Staatsanwalt das machen.
Wenn der Innenminister einen Staatsanwalt auffordert, Ermittlungen einzustellen. muss der Staatsanwalt dem Folge leisten.
Und genau deshalb darf ein deutscher Staatsanwalt auch keine Haftbefehle auf europäischer Ebene ausstellen, weil die Möglichkeit besteht, das der Haftbefehl politisch motiviert ist.
Und das entspricht nun mal nicht europäischen Rechtnormen, wie das EuGH festgestellt hat.
Und nebenbei, damit hat man natürlich auch keine Gewaltenteilung.