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  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: Straftatbestand "Volksverhetzung"

Monarch75 schrieb am 31.10.2022 10:45:

Entschuldigung, aber ein nicht zu übersehender Teil bei den Demos waren Nazis, Q-Anons und andere Spinner, von denen man sich nie öffentlich distanziert hat - und wenn nur so halb-herzig. Es sind die Extreme, die sich ins Gehirn einbrennen - Assi-Eltern, die ihre Kinder als Schutzschirme direkt vor die Polizei gekarrt haben um sich dann in ihrer Opferrolle richtig einsuhlen zu können..

"Wir werden immer mehr..." - am Arsch! Es gab nie ein gemeinsames Narrativ. Jeder ist wegen irgendwas anderem da gewesen.

Welch dumme Verallgemeinerung!

"... ein nicht zu übersehender Teil bei den Public-Viewing-Events zur Herren-Fußball-WM 2006/10/14/18 waren Hooligans, Schläger und Nazis."
Ist deiner Meinung nach jeder Public-Viewing-Gast pauschal ein Hooligan/Nazi/Schläger, sofern er/sie/es sich nicht offen - mit erkennbarer Symbolik - von Hooligans/Nazis/Schlägern distanziert?!
Nein?
Wieso also deine Einlassung? Die ist, wie du korrekt feststelltest, für den Arsch!

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