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Avatar von milano22
  • milano22

93 Beiträge seit 16.09.2022

Re: Was viele hier nicht auf dem Schirm haben...

handelt es sich hier um eine "schwere Straftat", deren bloßer Verdacht sämtliche polizeilichen Überwachungsmaßnahmen erlaubt.

Laut § 100k StPO nur, wenn bereits der Versuch dieser schweren Straftat strafbar ist.
Und ob das beim neuen Absatz 5 des § 130 so sein wird, ist noch nicht klar.

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