Selbst, wenn die Gerichte entsprechende Anklagen schnell einkassieren:
Da die Maximalstrafe 3 Jahre beträgt, handelt es sich hier um eine "schwere Straftat", deren bloßer Verdacht sämtliche polizeilichen Überwachungsmaßnahmen erlaubt.
Wir haben hier also einen weiteren "Überwachungshebel" für die Polizei.