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Avatar von Beaker
  • Beaker

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2001

Was viele hier nicht auf dem Schirm haben...

Selbst, wenn die Gerichte entsprechende Anklagen schnell einkassieren:

Da die Maximalstrafe 3 Jahre beträgt, handelt es sich hier um eine "schwere Straftat", deren bloßer Verdacht sämtliche polizeilichen Überwachungsmaßnahmen erlaubt.

Wir haben hier also einen weiteren "Überwachungshebel" für die Polizei.

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