Mal eine Frage an die Fachjuristen hier. Nun kippt ja ein Verwaltungsgericht nach dem anderen die Verkürzung des Genesenenstatus. Allerdings gilt das ja nur für die Kläger, da die Verwaltungsgerichte keine übergreifende Kompetenz haben oder wie das heißt.
Kennt jemand einen Link oder eine Quelle, wo man ggf. ein Musterschreiben erwerben kann? Oder besteht hier gar Anwaltspflicht?