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  • berufskonsument

mehr als 1000 Beiträge seit 13.12.2011

Konsultation

Ich habe mal an der Konsultation teilgenommen. Ich möchte daher dem
Autor widersprechen: Es ist gar nicht erforderlich, das Abkommen zu
lesen oder zu veröffentlichen. Bereits die Informationen auf der
Konsultationswebseite bieten ausreichend Ansatzpunkte zur begründeten
Ablehnung des Abkommens.

Klar, die Geheimhaltung ist natürlich inakzeptabel, aber nicht aus
dem Grunde, dass dadurch kein Widerspruch möglich wäre.

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