"Tatsächlich wird hofeigene Gülle, die ein Landwirt auf seinen Äckern
ausbringt, überhaupt nicht auf EHEC-Erreger kontrolliert. Und
zahlreiche Biogasanlagen sind von der Einhaltung der gesetzlichen
Hygienisierungsvorschriften, die zur Abtötung patogener Keime, Viren
und Bakterien führen sollen, ausgenommen. Nämlich all diejenigen, die
Gülle vom eigenen Hof verarbeiten oder die Gärreste aus der eigenen
Biogasanlage auf den Äckern des eigenen Hofes oder angrenzenden Höfen
ausbringen. Diese Biogasanlagen müssen weder die vorgeschriebene
Hygienisierung der Gülle vornehmen, noch müssen diese "Hof"anlagen
die ansonsten vorgeschriebene Nachbereitung der Gärreste durchführen,
die verhindern soll, dass das in den "Schnellen Brütern" entstehende
Gemisch unterschiedlichster Bakterien inklusive ihrer Mutationen mit
dem Boden und dadurch mit Pflanzen in Berührung kommt. "
Liest denn keiner der Redakteure die Dokumente und Unterlagen, bevor
er sich hier mit irgendwelchen Artikel meldet? Wesentliche, für die
Beurteilung wichtige Inhalte, fehlen völlig in diesem Artikel. Daher
zur Klarstellung kurze Ergänzungen:
- 2 Sorten von Biogasanlagen
Es gibt die mit NAchWAchsendenROhstoffen betriebenen NAWARO-Anlagen.
Diese sind im Baurecht priviligiert (<500kW inst. el. Leistung). Hier
wird nur das, was an üblichen Stoffen in der Landwirtschaft vorkommt,
verarbeitet. Die Gülle, die früher direkt ohne Behandlung auf die
Felder ausgebracht wurde, wird hier ausgegärt und ist daher
wesentlich weniger umweltbelastend als vorher. Es war noch nie
Vorschrift, dass Mist oder Gülle pasteurisiert werden muss. Daher
gilt dies auch für das Gärrestesubstrat der Biogasanlagen nicht und
macht auch keinen Sinn.
Etwas ganz anderes sind Abfall-Biogasanlagen. Jegliche Anlage, die
Abfall mit entsorgt, ist grundsätzlich mit einer Pasteurisierung zu
versehen. Ausnahmen sind bei bestimmten Abfällen möglich, aber die
Ausnahme.
Meines Wissens ist es aber in diesen Abfallanlagen so, dass
zusätzlich Gülle usw. zugefüttert werden darf und dass diese Stoffe
nicht über die Pasteurisierung laufen müssen. Die Pasteurisierung
bezieht sich ausschließlich auf den Input von Abfallstoffen.
Das Ausgangsprodukt der Biogasanlage, das ausgegärte
Gärrestesubstrat, wird aber in keinem Fall pasteurisier, wie dies
auch bei Gülle und Mist nicht erfolgt.
Die Kontrolle auf EHEC erfolgt schon aus logischen Gründen nicht, da
man schlicht weiß, dass diese Bakterien enthalten sind, da die Kühe
usw. eben massiv diesen Keim in sich tragen. Er ist daher Teil der
Umwelt und wird daher akzeptiert.
Im Übrigen: Das Wasser der Kläranlagen wird auch nicht pasteurisiert,
obgleich dort die Keime usw. noch viel näher am Menschen dran sind.
Der Klärschlamm wurde (bis eben die Schwermetalle usw. zu viel darin
waren) auf die Felder ausgebracht. Auch das stört niemanden und hat
bislang auch kein Problem verursacht.
ausbringt, überhaupt nicht auf EHEC-Erreger kontrolliert. Und
zahlreiche Biogasanlagen sind von der Einhaltung der gesetzlichen
Hygienisierungsvorschriften, die zur Abtötung patogener Keime, Viren
und Bakterien führen sollen, ausgenommen. Nämlich all diejenigen, die
Gülle vom eigenen Hof verarbeiten oder die Gärreste aus der eigenen
Biogasanlage auf den Äckern des eigenen Hofes oder angrenzenden Höfen
ausbringen. Diese Biogasanlagen müssen weder die vorgeschriebene
Hygienisierung der Gülle vornehmen, noch müssen diese "Hof"anlagen
die ansonsten vorgeschriebene Nachbereitung der Gärreste durchführen,
die verhindern soll, dass das in den "Schnellen Brütern" entstehende
Gemisch unterschiedlichster Bakterien inklusive ihrer Mutationen mit
dem Boden und dadurch mit Pflanzen in Berührung kommt. "
Liest denn keiner der Redakteure die Dokumente und Unterlagen, bevor
er sich hier mit irgendwelchen Artikel meldet? Wesentliche, für die
Beurteilung wichtige Inhalte, fehlen völlig in diesem Artikel. Daher
zur Klarstellung kurze Ergänzungen:
- 2 Sorten von Biogasanlagen
Es gibt die mit NAchWAchsendenROhstoffen betriebenen NAWARO-Anlagen.
Diese sind im Baurecht priviligiert (<500kW inst. el. Leistung). Hier
wird nur das, was an üblichen Stoffen in der Landwirtschaft vorkommt,
verarbeitet. Die Gülle, die früher direkt ohne Behandlung auf die
Felder ausgebracht wurde, wird hier ausgegärt und ist daher
wesentlich weniger umweltbelastend als vorher. Es war noch nie
Vorschrift, dass Mist oder Gülle pasteurisiert werden muss. Daher
gilt dies auch für das Gärrestesubstrat der Biogasanlagen nicht und
macht auch keinen Sinn.
Etwas ganz anderes sind Abfall-Biogasanlagen. Jegliche Anlage, die
Abfall mit entsorgt, ist grundsätzlich mit einer Pasteurisierung zu
versehen. Ausnahmen sind bei bestimmten Abfällen möglich, aber die
Ausnahme.
Meines Wissens ist es aber in diesen Abfallanlagen so, dass
zusätzlich Gülle usw. zugefüttert werden darf und dass diese Stoffe
nicht über die Pasteurisierung laufen müssen. Die Pasteurisierung
bezieht sich ausschließlich auf den Input von Abfallstoffen.
Das Ausgangsprodukt der Biogasanlage, das ausgegärte
Gärrestesubstrat, wird aber in keinem Fall pasteurisier, wie dies
auch bei Gülle und Mist nicht erfolgt.
Die Kontrolle auf EHEC erfolgt schon aus logischen Gründen nicht, da
man schlicht weiß, dass diese Bakterien enthalten sind, da die Kühe
usw. eben massiv diesen Keim in sich tragen. Er ist daher Teil der
Umwelt und wird daher akzeptiert.
Im Übrigen: Das Wasser der Kläranlagen wird auch nicht pasteurisiert,
obgleich dort die Keime usw. noch viel näher am Menschen dran sind.
Der Klärschlamm wurde (bis eben die Schwermetalle usw. zu viel darin
waren) auf die Felder ausgebracht. Auch das stört niemanden und hat
bislang auch kein Problem verursacht.