Es gibt Beispiele genug in anderen Feldern, bei denen anfangs eng begrenzte Verwendungszwecke in der Folge aufgeweicht und ausgeweitet wurden.
Das geht von Ausnahmen bei der EEG-Umlage über Zugriffsrecht auf Kontodaten/ Inhalte bis hin zu Datenerhebungen.
Hier zu denken "das wird mich nie betreffen" ist reiflich naiv.
Genau so wie der Spruch "ich hab ja nix zu verbergen".
Und der DGB sollte sich echt überlegen, ob er bei so grundsätzlichen Fragen evtl. es nicht etwas arg untertreibt.