1. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist folgendermaßen geregelt und gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete:
"Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
(Ab dem ersten Tag einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, erhält der Erkrankte Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von max. 90% des Nettogehalts.)
2. Die Lohnersatzleistung im Quarantänefall nicht Erkrankter/positiv Getesteter wegen SARS-CoV-2 ist folgendermaßen geregelt und soll ab dem 01.11.2021 nur noch für Geimpfte, nicht aber für Ungeimpfte gelten:
"Wird für einen Mitarbeiter Quarantäne behördlich angeordnet und hat er dadurch einen Verdienstausfall, weil er nicht arbeiten kann, springt die Behörde gemäß Infektionsschutzgesetz ein. Sein Arbeitgeber zahlt das Gehalt zunächst weiter. Nach § 56 IfSG kann er sich diese Kosten bei der zuständigen Behörde (z.B. dem Gesundheitsamt) des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen."
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-quarantaene/wer-zahlt-gehalt-fuer-mitarbeiter-in-quarantaene-2080048?tkcm=aaus
Zusatzbemerkungen:
a) Dem Arbeitgeber ist unbenommen, das Gehalt auch für Ungeimpfte in Quarantäne weiterzuzahlen.
b) Dem Ungeimpften in Quarantäne ist es unbenommen, für die Zeit der Quarantäne eine Krankschreibung, sofern möglich, zu erwirken.
3. Die Streichung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Ungeimpfte ist nicht gestrichen, sondern die Lohnersatzleistung für den Arbeitgeber eines ungeimpften Arbeitnehmers im Quarantänefall. Freitesten aus der Quarantäne ist nach 5 Tagen mit PCR-Test und nach 7 Tagen mit Antigen-Test möglich.
4. Die Aufregung in den gesellschaftlichen Gruppen, die zu den "Impfmuffeln"/"Impffernen", den Impfskeptikern, den Impfunwilligen und den Impfgegnern gerechnet werden können, ist aus deren Sicht verständlich, weil sie Verdiensteinbußen wegen Nichtimpfung befürchten (v.a. Eltern von Kindern). Tatsächlich aber werden insgesamt nur relativ wenige von ihnen betroffen sein und das für relativ kurze Zeiträume (s.o.).
5. Dass für ungeimpfte Beamte in Quarantäne die Lohnersatzleistung nicht gestrichen wird, liegt daran, dass sie ohnehin vom Staat bezahlt werden und der Staat bzgl. seiner Finanzplanung keine zusätzlichen Kosten hat, wenn er ihr Gehalt weiterzahlt, wie er es für die privaten Arbeitgeber nach deren Antrag bisher tun musste.
6. Die Streichung der Lohnersatzleistung für Arbeitgeber im Quarantänefall ihrer Arbeitnehmer ist demnach im Wesentlichen eine hoffnungsvoll symbolische Handlung, um Druck auf die bisher nicht Geimpften auszuüben, sich nun schnell impfen zu lassen (was auch die Streichung der Kostenübernahme für Antigen-Tests und die Propagierung der 2-G-Regel erreichen soll), weil die Zweifachimpfquote in Deutschland als Hauptmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht ausreicht, wie es z.B. in Dänemark der Fall ist.
7. Die hier im Forum weit verbreitete und nun von Nowaks Artikel befeuerte Vorstellung, mit solchen Anti-Corona-Maßnahmen wolle der Staat das willfährige und gehorsame Gesundheitsverhalten der Bevölkerung auf allen Ebenen erzwingen (Biopolitik?) und nähere sich damit einem diktatorisch-faschistischen System oder sei es schon längst, könnte auf den ersten Blick Berechtigung (und kritische Sympathie) haben.
Schaut man jedoch genauer hin, sind die Vertreter dieser Vorstellungen gerade nicht diejenigen, die die Entwicklung des demokratischen Kapitalismus insgesamt (inkl. faschistischer Optionen) kritisieren, sondern diejenigen, die nun angesichts der Verwerfungen in der Corona-Pandemie ein Weiter-So des demokratischen Kapitalismus einklagen, also ihr "kleines Glück" im demokratischen Kapitalismus erhalten wollen. Deshalb berufen sie sich auch ständig auf das angeblich so perfekte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Sie leisten keine systematische und systemische Staatskritik, geschweige denn eine fundierte Kapitalismuskritik. Sie berufen sich aufs Grundgesetz, ohne dessen Klassencharakter verstanden zu haben. Sie waren und sind (je nach Alter) keineswegs diejenigen, die gegen die Notstandsgesetze (1968), gegen den seit 1974 sukzessive durchgeführten und dann verschärften Sozialleistungsabbau mit dem bisherigen Höhepunkt kurz nach der Jahrtausendwende (Hartz IV/ALG II), gegen die "geistig-moralische Wende" seit Helmut Kohl (1982 ff), gegen Volkszählung, Vorratsdatenspeicherung, Kriegsbeteiligung in vielfacher Weise, gegen steuerliche Dauerbegünstigung großer Konzerne usw. usw. waren und sind.
8. Die Kritik an den politisch-ökonomischen Verhältnissen können derartig orientierte "Kritiker*innen" selbstverständlich (im Wortsinne) nicht leisten. Die tatsächliche Faschismusgefahr in zugespitzten demokratisch-kapitalistischen Verhältnissen können sie nicht nur deshalb nicht erkennen, weil ein Teil von ihnen nichts weniger als einen Faschismus herbeisehnt und schon mal die Vorfeldorganisation der Faschisten mit dem verniedlichenden Namen "Alternative für Deutschland" wählen wird, sondern auch weil sie überhaupt keinen Begriff von Faschismus haben (und zum Teil immer noch auf der Verengung dieses Begriffs als angeblich ausschließliche Bezeichnung für Italiens Faschismus insistieren).
Die Art der Argumentation der Impfskeptiker und Impfgegner, unter denen sich auch Faschisten befinden, ist neben der der bekennenden Faschisten eine der gefährlichsten - vielleicht sogar gefährlicher, weil sie mit dem Anspruch, keine Faschisten zu sein, sondern angeblich gegen das bereits faschistische Deutschland vorgehen zu wollen, mehr Zuspruch bekommen können als die überzeugten Faschisten (Nazis).