Soweit ich das verstanden habe, werden Ungeimpfte in Quarantäne gesteckt, wenn sie bei einer Kontaktbachverfolgung auftauchen.
Geimpfte dürfen weiter frei herumlaufen und Viren verbreiten.
Inwieweit ist aber der Ungeimpfte "schuld" daran z.B. auf der Kontaktliste eines Biergartens zu stehen? Er muss zunächst ja nicht mal einen pos. Test haben.
Inwieweit hätte die Impfung das faktisch vermieden?
GWH