Benutzt der Autor den mit Sozialleistung zum verwechseln ähnlichen Begriff Solidarleistung aus Unwissenheit oder oder zur Manipulation?
Sozialleistungen werden nicht gekürzt - weder die Leistungen der Krankenkasse noch die der Rente. Wobei Rente kürzt sich bei ungesunder Lebensweise von selbst. Auch sonst gibt es kein Verschuldensprinzip, wohl aber Mitwirkungspflichten, etwa sich rechtzeitig beim Amt zu melden etc.
Der Anspruch aus dem InfSG ist demgegenüber keine Sozialleistung. Die ist seiner Natur nach viel eher ein Schadensersatzanspruch, weil man sich zum Schutze der Gemeinschaft isolieren muss.
[EDIT: Abschnitt zur Lohnfortzahlung gelöscht. Vielleicht hätte ich mal vorher ins Gesetz schauen sollen. ...]
Die Parallele zum Schadensersatz findet sich dann gleich im nächsten Satz: Es gibt eine Schadensminimierungspflicht bzw anders ausgedrückt: Mitverschulden spielt eine Rolle. Wer bewusst ohne Zwang in ein Risikogebiet reist, bekommt nichts. Wer sich nicht impfen lässt, obwohl eine empfohlene Impfung verfügbar war, bekommt auch nicht. Konsequent insoweit. 1)
Damit fällt auch die Kernaussage des Autors des Beitrags. Es soll eben nicht an den Grundfesten gerüttelt werden, wenn hier die Mitverantwortung betont wird. Aus dieser politischen Entscheidung wird wohl nicht folgen, dass Raucher, Extremsportler oder Moppel künftig vom Krankenhausbesuch auf Kassenkosten ausgeschlossen werden. Im Gegenteil, die Pandemie hat eben hier gezeigt, dass wir keine Unterschiede machen. 2)
1) Damit mache ich keine Aussage darüber, ob es auch politisch richtig ist, das ist nicht Gegenstand dieses Threats zur Terminologie und Rechtsnatur des Anspruchs.
2) Bei eiener Triage stellen sich ja vergleichbare Fragen noch viel pointierter.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.09.2021 18:05).