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  • mic-mac

367 Beiträge seit 01.07.2017

Solidarleistungen sind kein Recht, das man einfordern kann

Jemand, der sich mit jemnd anderem solidarisch zeigt, entscheidet das selbst. Derartige Solidarbekundungen (Fürsprache, Protest, Geldleistungen) können nicht eingefordert werden.

Insofern kann die "Solidargemeinschaft" auch entscheiden, jemandem Leistungen zu entziehen, der sich selbst unsolidarisch verhält bzw. der den Grund für den Bedarf selbst zu verantworten hat.

Zumal die Impfverweigerung ja auch andere geährdet. Meiner Meinung nach sollen die Impfverweigerer schön alle zu Hause bleiben, die können ja einen Onlineshop gründen oder Berater (per Zoom).

Leistungen der Allgemeinheit jedenfalls haben sie nicht verdient. Und die Krankenkasse sollte die ausuferndern Kosten auch nciht mehr tragen.

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