Hallo,
der Sportler, der sich im Wintersport in einem Wintergebiet beim Ski-fahren sich beide Beine bricht, muss der dann auch den Aufenthalt im Krankenhaus selbst bezahlen ?
Denn er ist doch dem Impfverweigerer gleich: Wäre er nicht Ski gefahren, wäre der Bruch nicht passiert.
Und die Logik läßt sich beliebig weiter führen, gegen Radfahrer, Mietrollerfahrer, Autofahrer mit dem falschen Auto usw.
Und hätte sich der Impfverweigerer impfen lassen, wäre er nicht krank.
So wird die Lohnfortzahlung schrittweise aufgehoben, genau, wie die Arbeitgeber es gerne haben.
Denn die ersten sechs Wochen nach der Arbeitsunfähigkeitserklärung durch den Arzt zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Wenn auch nur zu 82 %.