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  • Rundulator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2019

Re: Wenn man schlichte Gemüter aufhetzt

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oderNicht- Impfwunsch diskriminiert wird

Wo finde ich den Text?
Es werden viele Klagen eingereicht werden müssen.
Dazu von angesehenen med. Instituten, ein wahrer Gutachterkrieg, die aber allesamt am Tropf der EU hängen.

Es sind aber zig Billionen um die es geht.
Alleine schon dieser Bereich:
https://www.imi.europa.eu/projects-results/project-factsheets/newmeds
For the IMI2 programme (2014-2020), the total budget is €3.276 billion, of which:
https://www.imi.europa.eu/about-imi/imi-funding-model
OT:Was war da in den USA mit den süchtig machenden Pillen? Zahlt die EU?

Es ist noch weit Schlimmer als sich das jemand vorstellen kann.
Der Regierung gehts einzig um den schönden Mammon, Schadensbegrenzung egal wie und mit welchen Mitteln.

Vorab,

Do.., 29. Juli 2021, Redaktionsschluss: 09.04 Uhr

03. Meldungen auf Verdacht von Covid-19 als Berufskrankheit
Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Den Mitgliedern der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) sind nach deren Angaben für die gewerblichen
Unfallversicherungsträger und die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 147.956 Anzeigen auf
Verdacht von Covid-19 als Berufskrankheit gemeldet worden. Darüber
hinaus wurden bis zum selben Zeitpunkt 26.483 Fälle von Covid-19 als
Arbeitsunfall gemeldet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort
(19/31695) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31378)
weiter schreibt.
Als Berufskrankheit anerkannt wurden danach bis zum 30. Juni den
DGUV-Angaben zufolge insgesamt 92.175 Fälle von Covid-19-Erkrankungen
und als Arbeitsunfall 7.741 Fälle.

Dabei konnte laut Vorlage noch nicht zu allen Meldungen eine
versicherungsrechtliche Entscheidung getroffen werden. Bei den genannten
Zahlen handelt es sich der Antwort zufolge um vorläufige Daten.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/316/1931695.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/313/1931378.pdf

Nun wurden hektisch Gesetze geändert.

Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
https://www.buzer.de/gesetz/2148/al85918-0.htm

Die Regierung muss darauf beharren das der "angebotene" Impfstoff zu 100% wirkt.
Aber wie mit der Zulassung von Gardasil, sind die Not-Zulassungen fragwürdig.

P.S. Eine unglaubliche Hetze seitens der KV in BW. Die sollten mal ihre Mafia entfernen.
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/vertragsaerzte-und-psychotherapeuten-duerfen-die-patientenbehandlung-nicht-von-der-3g-regel-abhaengig/

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.11.2021 18:43).

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