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  • Feierabendsurfer

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Völkermordleugner

einname schrieb am 9. März 2010 15:33

> Die Definition kenne ich, und sie trifft auf das, was in Palästina
> geschieht, nicht zu.

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe

Trifft nicht zu?

b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei
Angehörigen der Gruppe

Trifft nicht zu?

c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die
völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen

Trifft nicht zu?

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