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Avatar von Lumpenpazifist
  • Lumpenpazifist

mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.2023

Das war ja klar...

Der reformierte § 130 Abs 5 StGB wird natürlich nur so eingesetzt, wie es den herrschenden genehm ist.
Wer menschenverachtend gegen Palästinenser hetzt, einen Völkermord an ihnen fordert, billigt oder gutheisst hat nichts zu befürchten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.11.2023 21:51).

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