Der reformierte § 130 Abs 5 StGB wird natürlich nur so eingesetzt, wie es den herrschenden genehm ist.
Wer menschenverachtend gegen Palästinenser hetzt, einen Völkermord an ihnen fordert, billigt oder gutheisst hat nichts zu befürchten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.11.2023 21:51).