Nachdenker&Vordenker schrieb am 18.03.2021 14:00:
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine APP-Beschaffung ohne Ausschreibung, und damit verbundenem Formulieren von Anforderungen in in einem Leistungsverzeichnes, zu einer staatlich verordneten Zwangsmassnahme freihändig vergeben.
Naja, ist man ja schon dran gewöhnt. Sollen sie halt machen... die App wird einfach ignoriert und gut ist.
Mir wird derzeit das Einkaufen ohne App verwehrt!
Wo und weshalb?