Charcharoth schrieb am 09.02.2024 14:20:
Es geht hier doch gar nicht um "biologische Tatsachen". Wenn ich vom Türsteher nicht reingelassen werde und das mit "Ein Arsch ist halt ein Arsch" kommentiere, ist das zwar logisch völlig korrekt, auf die Fresse kriege ich trotzdem, weil der das völlig korrekt als Provokation und Herabwürdigung seiner Person auffaßt...
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
1. Die von Ihnen zitierte Bemerkung ist eine konkrete Aussage über eine bestimmte Person.
2. Die Aussage ist eine negative Wertung.
Dagegen ist die Aussage der Fußballfans eine ganz allgemeine und auch keine Wertung sondern eine Tatsache.
Davon abgesehen, wäre auch die Aussage, eine bestimmte Transfrau wäre ein biologischer Mann von der Meinungsfreiheit gedeckt!
Und ja, dazu gibt es bereits Urteile (von einem ordentlichen Gericht und nicht diesem Kasperlverein wie dem DFB): https://www.lawblog.de/archives/2023/11/03/dubisteinmann-ist-zulaessige-meinungsaeusserung/