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  • Monata (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 26.08.2020

Alleine dieser Passus mach den ganzen Aktionismus unglaubwürdig

Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gilt die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen in Bayern nicht - für Beschäftigte im Einzelhandel bei der Arbeit auch nicht.

Wenn der Virus wirklich so gefährlich ist und nicht als Vorwand für diverse Maßnahmen herhalten muss, warum ist er dann bei Leuten bis 15 Jahren, Verkaufspersonalen in Lebensmittelläden und bei Polizisten ungefährlich?

Oder Nebenfrage:
Kann mich ein Polizist oder Kassierer nur im Dienst nicht anstecken und wird zum Feierabend dann ansteckend?

Genau dies zweifle ich nämlich an!

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