HerrMeLin schrieb am 03.11.2024 08:04:
Folge dem Geld.
Ius ad bellum findet seit langem nicht mehr mit Waffengewalt statt sondern mit Geld, um die Macht anderer Staaten zu brechen und die eigene Vormachtsstellung zu halten oder auszubauen. Dass dies letztlich zu ius in bello mit Waffengwalt führt, sorgt bei allen Menschen zur Recht für große Empörung. Die Gräuel der Waffengwalt ist täglich präsent, die Gräuel des Geldes sind schleichend, verborgen und oft nicht beweisbar.
Der Krieg des Geldes ist auch bloß ein Krieg mit anderen Mitteln.
Was Du meinst, wird im Völkerrecht "Intervention" genannt.
Da gibt es drei unterschiedliche Formen:
- militärische Intervention
- wirtschaftliche Intervention
- diplomatische (politische) Intervention
Nur die militärische Intervention ist ein "kriegerischer Akt".
Das bedeutet nicht, das wirtschaftliche oder politische Interventionen weitgehend legal sind! Auch dafür gelten Regeln.
Deine Argumentation führt also in die Irre, da es im Völkerrecht bereits klare Regelungen dazu gibt. Deine Vorschläge würden die Vorgaben des Gewaltverbotes (Art. 6 UN-Charta) verwässern und wären damit bestens geeignet, die Zahl der weltweiten bewaffneten Konflikte inflationär zu erhöhen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.11.2024 10:31).