seneca13 schrieb am 14.01.2024 15:39:
Wenn ein Gesetz hinsichtlich seines Tatbestands oder seiner Rechtsfolgen für den Adressaten unverständlich (perplex) ist, dann kann seine Befolgung nicht verlangt werden. Der Befolgungsanspruch eines Parlamentsgesetzes wird kassiert, indem es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle für nichtig erklärt (§ 78, § 82 Abs. 1 BVerfGG).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit
Nochmal erklärt hier:
Vorschriftentexte müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein (§ 42 Absatz 5 Satz 1 GGO). Wer Rechtsvorschriften formuliert, muss also darum ringen, sie sprachlich so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist. Die Betroffenen sollen auf Grund der gesetzlichen Regelung in der Lage sein, den rechtlichen Rahmen ohne juristische Beratung zu erkennen und ihr Verhalten entsprechend auszurichten.
https://hdr.bmj.de/page_b.1.html
Interessanterweise ist diese Normenklarheit bei der Steuergesetzgebung schon lange nicht mehr gegeben. Ich hatte vor ein paar Jahren eine Situation, wo ich herausfinden musste, ob und welche Mehrwertsteuer für ein Thema fällig war. Obwohl ich im Grund- und Hauptstudium ausreichend Juravorlesungen hatte, konnte ich die richtige Antwort nicht finden.
Das dann verbunden mit der Tatsache, dass eine auch unabsichtlich falsche Steuererklärung eine Straftat ist, ist schon etwas pervers.