das Multilaterale Abkommen für Investitionen das in den 90' unter der Prämisse des Neoliberalismus ausgehandelt wurde. Dank der Ablehnung von Frankreich wurde das nie ratifiziert doch es wurden sogleich ebenso abscheuliche Derivate ausgehandelt und unter bekannten Akronymen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Die Ablehnung gegen derartig kriminelle Verträge die hunderte Millionen Menscen erpressbar machen, ist hoch und so versucht man diese mit hinterhältigen Methoden doch noch zu aktivieren wie das Beispiel der CETA zeivt wo diese "nur temporär" gültig sind aber doch volle Rechtskraft erlangen.
Kriminell ist das MAI... lese hier eine Zusammenfassung aus WP. Es ist das MAI und der darin verborgene Neoliberalismus der Gegenspieler von Wagenknecht und Brecht und deren Feststellungrn.
Kernpunkte des MAI
Transparenz: Veröffentlichung von Gesetzen und Regelungen, die Investments betreffen
Meistbegünstigungsklausel: Investoren und Investments eines MAI-Mitglieds dürfen nicht schlechter gestellt werden als die eines anderen MAI-Mitglieds
Auflagen an Regelungen: bestimmte Regelungen für Investoren, wie Beschäftigung einheimischer Arbeitnehmer, "local content"-Regeln, Mindestquoten für den Export von Gütern oder Verpflichtungen zum Technologietransfer, sollen untersagt sein
Enteignungen: Dürfen nur im öffentlichen Interesse und im Zusammenhang mit sofortiger, angemessener Entschädigung vorgenommen werden. Als Enteignung werden auch nationale Umwelt- und Sozialabgaben verstanden.
Verbot staatlicher Betätigung: Die Interessenvertretungen der Bürger und des Nationalstaates sowie dessen administrative Teilorganisationen dürfen keinerlei wirtschaftliche Betätigung ausüben.
Gewinntransferierung: Kapital, Dividenden und Gewinne dürfen abgabenfrei zwischen den MAI-Mitgliedsländern transferiert werden.
Staatshaftung: Nationalstaaten haften für alle Vermögensschäden der Investoren, die aufgrund von Protesten und Unruhen entstehen. Schadensersatzpflicht besteht ferner für Mindererlöse durch nationale Gesetze oder Verordnungen, wenn in einem anderen Mitgliedsland des MAI diese Gesetze nicht bestehen.
Konfliktlösungsmechanismus: In Konfliktfällen entscheidet ein autarkes Entscheidungsgremium. Entscheidungen müssen nicht begründet werden, die Nationalstaaten haben kein Recht auf Akteneinsicht.
Mindestlaufzeit: Zur Sicherung der getätigten Investitionen kann ein Staat erst nach 20 Jahren aus dem Abkommen wieder austreten.
Ausnahmen
Grundsätzliche Ausnahmen: nationale Sicherheit und Maßnahmen zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems
Zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen: Maßnahmen zur Reaktion auf Zahlungsbilanzschwierigkeiten
Länderspezifische Ausnahmen: Ausgehandelt durch die Mitglieder des MAI erlauben sie es jedem einzelnen Land, an bestimmten Regelungen und Gesetzen festzuhalten, die dem Abkommen widersprechen
Ungeklärte Standpunkte
Ausnahmen von der Liberalisierung: Z. B. Ausnahme von der Meistbegünstigungsklausel betreffend Regeln, die Länder in Wirtschaftsunionen haben sowie die sog. Kulturelle Ausnahme
Arbeitsschutzbestimmungen: Ob es explizit verboten werden soll, Arbeitsschutzbestimmungen abzusenken, um Investitionen anzuziehen; ob international anerkannte Arbeitsschutzbestimmungen explizit in das MAI aufgenommen werden sollen
Umweltschutz: Wie ist zu gewährleisten, dass das MAI die Mitgliedsländer nicht davon abhält, nationale Umweltschutzmaßnahmen umzusetzen, die den Wert ausländischer Investments senken
Behandlung widerstreitenden nationalen Rechts
Kritik
Das MAI hätte seinen Kritikern zufolge in der diskutierten Form eine massive Einschränkung der staatlichen Souveränität bedeutet, für Deutschland auch die der Bundesländer und der Kommunen. Internationalen Konzernen wäre ein Klagerecht vor internationalen Streitschlichtungsgremien (Investor-state dispute settlement) eingeräumt worden. Die nach gleichem Prinzip konzipierten Schiedsgerichte des 2015 diskutierten TTIP sind nach einem im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung von Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß erstellten Gutachten verfassungswidrig.
Die Grundthese des MAI, dass freier Wettbewerb zum höchstmöglichen gesamtgesellschaftlichen Nutzen führe, wird oft von Globalisierungskritikern bestritten. Die Kritiker weisen darauf hin, dass Deregulierung im Sinne der MAI-Gedanken Anbieteroligopole und -monopole auch dort schafft, wo sie aufgabenbedingt kontraproduktiv seien. In Wirtschaftsbereichen, die nur monopolistisch zu betreiben seien, würden Staatsmonopole in Konzernmonopole ohne demokratische Kontrollinstanz umgewandelt. Den Bereich der Daseinsvorsorge und Umwelterhaltung würden die Marktteilnehmer ohne staatliche Intervention ihren kurz- und mittelfristigen Interessen unterordnen.
Befürworter eines von staatlichen Regulierungen freien Marktes teilen die Kritik der Globalisierungskritiker insofern, als häufig während Privatisierungen lediglich Staatsmonopole in Konzernmonopole umgewandelt wurden, anstatt einen tatsächlichen freien Markt zu etablieren. Sie gehen jedoch im Unterschied zu den Globalisierungskritikern davon aus, dass es grundsätzlich keine Wirtschaftsbereiche gebe, die nur monopolistisch zu betreiben seien (und dass daher prinzipiell die gesamte Wirtschaft privatisiert werden solle).