Vor 1870 war es in Deutschen Bund üblich, daß ein Bürger bewaffnet
war und sich selbst verteidigten konnte. Bürger übten sich in Fecht-
oder Schützenvereinen im Gebrauch ihrer Waffen.
Heute hat der Staat das Gewaltmonopol. Daher hat er auch die Pflicht,
seine Bürger zu schützen. Eine Pflicht, der er nur sehr ungenügend
nachkommt.
Aus dieser Pflicht seine Bürger zu schützen kann er allerdings nicht
das Recht herleiten seine Bürger zu bespitzeln.
Ich befürchte, daß durch solche Aktionen nur die Polizei von ihren
eigentlichen Aufgaben, der verbrechensbekämpfung und Prävention
abgelenkt wird und stattdessesen in irgentwelchen Hinterzimmern mehr
Akten und Daten durchkämmt.
Gruß Sadam
war und sich selbst verteidigten konnte. Bürger übten sich in Fecht-
oder Schützenvereinen im Gebrauch ihrer Waffen.
Heute hat der Staat das Gewaltmonopol. Daher hat er auch die Pflicht,
seine Bürger zu schützen. Eine Pflicht, der er nur sehr ungenügend
nachkommt.
Aus dieser Pflicht seine Bürger zu schützen kann er allerdings nicht
das Recht herleiten seine Bürger zu bespitzeln.
Ich befürchte, daß durch solche Aktionen nur die Polizei von ihren
eigentlichen Aufgaben, der verbrechensbekämpfung und Prävention
abgelenkt wird und stattdessesen in irgentwelchen Hinterzimmern mehr
Akten und Daten durchkämmt.
Gruß Sadam