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  • K3

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Re: Erziehungsberechtigte

Ackerwertzahl 100 schrieb am 19.11.2024 11:13:

Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Damit ist für mich das Thema durch. Da die Ausbildung eines Soldaten eine Weile dauert, ist es relativ unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Minderjährige in den Auslandseinsatz gehen.

Doch, das ist ausgeschlossen. Sie werden grundsätzlich nicht in den Einsatz geschickt. Ebensowenig werden sie zum Wachdienst eingeteilt, weil dort ein möglicher Schusswaffengebrauch nicht ausgeschlossen ist.

https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mit-17-jahren-zur-bundeswehr-43470

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