Vielen Dank für Ihren informativen Beitrag.
Ich möchte mit meinen Fragen nur darauf hinweisen, dass die Umsiedlung von Menschen durch verschiedene Staaten in bestimmten Regionen schon immer stattgefunden hat um die Bevölkerungsstruktur zu ändern. Nicht nur durch Russland! Eine Zwangsumsiedlung in der Vergangenheit kann daher kein Argument dafür sein, dass in der Gegenwart erneut Zwangsumsiedlungen stattfinden.
Die Frage ist jedoch wie lange die Umsiedlungen der alten Beölkerung her sein sollte, so dass eine Rückgabe an die Vertriebenen und eine Umsiedlung der neuen Siedler nicht mehr zumutbar ist?
Aus diesem Grund ist Israel ein sehr gutes Beispiel um eine Verjähungsgrenze für Umsiedlungen festzulegen.
lalilalila schrieb am 07.10.2023 16:45:
Israel hat sein Existenzrecht. Israel ist seinen Nachbarstaaten nichts schuldig.
Ohne Frage hat Israel sein Existenzrecht und die Palästinenser müssen die neuen Nachbarn auch wenn diese vor 80 Jahren nicht mehr als 30% der Bevölkerung bildeten und die Ansiedlung der jüdischen Siedler durch die Briten begünstigt wurde,
akzeptieren. Die Frage ist jedoch in welchen Grenzen?
In der Welt akzeptiert scheinen nicht mehr die Grenzen von 1948, sondern eher die Grenzen von 1967 zu sein.
D.h. wenn eine Neu-Besiedlung länger als 60 Jahre her ist, dann ist den neuen Siedlern eine Rückführung nicht mehr zumutbar.
Gilt dieses Recht jedoch auf neu besiedelte Gebiete wie z.B. im Westjordanland?
Wie war es im Aserbaidschan-Armenien Konflikt? Hatten die ca. 500 000 Aserbaidschaner, die vor knapp 30 Jahren aus den besetzten Provinzen um Berg-Karabach vertrieben worden sind, Ihr Rückkehrrecht verwirkt?
Da die hiesigen Medien mit keinem Wort auf dieses Unrecht eingegangen sind, anscheinend schon.
Andererseits wird ein autonomer, armenischer Staat Arzach damit begründet, dass Stalin willkürlich diese Region Aserbaidschan zugeschlagen habe. Legitimiert wird dies durch den Terminus:
"Berg-Karabach ist eine Region die mehrheitlich von Armeniern bewohnt wird, aber völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehört".
Vergessen wird jedoch, dass ebenso willkürlich Aserbaidschaner aus der Region Zengezur vertrieben worden sind und diese Region Armenien zugeschlagen wurde um bewußt einen Keil zwischen Armenien und Aserbaidschan zu treiben, so dass jeweils beide Enklaven vom Mutterland getrennt waren.
Wie auch immer die Vergangenheit ausgesehen mag, unstrittig dürfte sein, dass die Armenier in der Region Berg-Karabach in der Gegenwart ein Bleiberecht hatten und auch über Ihren Status hätten bestimmen dürfen. Da das Selbstbestimmungsrecht der Völker höher wiegen sollte als die territoriale Integrität eines Staates.
Wenn der Westen allerdings dieses Recht den Armeniern in Berg-Karabach zugestanden hat und deren Flucht aus dem Staatsgebiet von Aserbaidschan als Unrecht angesehen wird, dann muss dies zwangsläufig auch für die Russen auf der Krim gelten, die ebenfalls dort die Bevölkerungsmehrheit bildeten und bilden.
Wie will daher die Ukraine die Krim zurückerobern OHNE den Russen, die auch vor 2014 dort gelebt haben, Leid anzutun und deren Flucht auszulösen?
Und wie will der Westen darauf reagieren?
Des Weiteren müsste des Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für die Palästinenser gelten, die Schotten in Großbritannien oder die Katalanen oder Basken in Spanien oder die türkischen Zyprioten auf Nordzypern.