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  • Politantidot

241 Beiträge seit 08.03.2017

Zuständigkeiten

Merkel ist die vom deutschen Bundestag gewählte Bundeskanzlerin, die bei jedem ihrer Amtsantritte folgenden Eid nach Art. 56 i.V.m. Art. 64 GG geschworen hat:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Ebenso der Gesundheitsminister Spahn. Auch der hat diesen Eid bei Amtsantritt gesprochen.

Was fällt auf an dem Eid? Da steht "dem Wohle des DEUTSCHEN Volkes widmen". Nicht dem Wohl anderer europäischer Völker, nicht der Welt, sondern dem deutschen Volk, weil dieses deutsche Volk als einziges in der Lage ist, ein deutsches Parlament zu wählen (ohne deutschen Pass geht das nämlich nicht).

Wir reden hier also über die Demokratie an sich.

Wer der Meinung ist, er dürfe sein in der Demokratie vom Bürger verliehenes Amt gebrauchen, um anderer Länder Bürger zu schützen, der missbraucht sein Amt und der spuckt auf die Demokratie. Denn wozu wählen wir, wenn unsere Vertretung uns nicht vertritt und nicht vertreten will?

Das Mandat, das die Bürger Deutschlands diesen Menschen verliehen haben oder durch das gewählte Parlament verliehen gelassen haben, ist eine Verpflichtung.

Das ist ungefähr so wie bei Eltern oder auch Erziehern. Diese Verantwortung nennt man "Garantenpflicht".

Eltern können sich nicht entscheiden, ob sie ihre Kinder retten wollen oder doch lieber die Kinder vom Nachbarn, weil sie keine Familien-"Nazis" sein wollen. Nein, die werden hart bestraft, wenn sie ihrer Garantenpflicht nicht nachkommen, strafrechtlich bestraft. Die MÜSSEN sich um ihre Kinder kümmern und sie retten, wenn sie sie retten können.Die können die anderen Kinder schon auch retten, aber eben erst nach den eignen Kindern.

Analog dazu die Erzieher beispielsweise einer Kita, die auf dem Spielplatz sind und zwei Kinder in einer gefährlichen Situation sind. Wer als Erzieher ein Kind rettet, das nicht zu seiner Kita gehört und dafür das Kita-Kind nicht rettet, der steht mit einem Bein im Gefängnis. Weil er nämlich eine Garantenpflicht für das Kita-Kind hat und für das andere nicht.

So und jetzt zur Verantwortung Von der Leyens: es gibt keine. Sie hat als EU-Kommissionspräsidentin keine Verantwortung für das deutsche Volk.

Es waren Merkel und Spahn, die uns den ganzen Scheiß eingebrockt haben. VdL ist inkompetent, arrogant und eine Versagerin, aber es war Merkel, die ihr die Verantwortung übergeben hat, die sie niemals aus der Hand hätte geben dürfen.

Wenn überhaupt, dann trifft VdL nur ein Übernahmeverschulden, aber das entschuldigt Merkels Verhalten ins keinster Weise. Diese geradezu kriminell verantwortungslose Frau scheißt doch auf die Demokratie und außerdem auch auf die Menschen, die ihr anvertraut wurden. Man kann es nicht oft genug wiederholen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.02.2021 17:24).

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