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  • Boyt Magor

99 Beiträge seit 26.07.2003

Ja, genau so sieht es aus

Da kann ich Dir nur recht geben. Leute, denen das noch nicht passiert
ist, glauben diese Geschichte jedoch meist nicht.

Die Geschichte ist leider wahr. Uneheliche Väter haben in D kaum
Rechte. Kein Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter. Ein Umgangsrecht,
das in der Regel auf 1 Tag alle zwei Wochen beschränkt ist. Und wenn
die Mutter diesen Umgang verhindert (das Kind ist krank, will den
Vater nicht sehen, der Vater sei schlecht für das Kind), gibt es in D
keine Möglichkeit den Zugang zum leiblichen Kinde zu erzwingen.

Die Unterhaltsbeiträge müssen trotzdem gezahlt werden. In der Regel
192 EUR mtl (hängt vom Einkommen ab). Mittlerweile wurden durch neue
Gesetze die Möglichkeiten der Jugendämter so erweitert, daß das
Jugendamt mehr Einsicht in die persönlichen Einkommens- und
Vermögensverhältnisse nimmt, als das Finanzamt.

Sinkt das Einkommen des Vaters, dann wird der Unterhaltsbeitrag
keinesfalls reduziert. Deutsche Richter gehen intelligenterweise
davon aus, das Einkommen immer nur steigen, jedoch nie fallen. Selbst
wenn der Vater sozialhilfebedürftig wird, summieren sich die während
dieses Zeitraumes zu zahlenden Unterhaltsbeiträge als Schulden auf.

Durchgesetzt und eingetrieben wird der mtl. Unterhaltsbeitrag, der
ein rein privatrechtlicher Anspruch ist, von einer staatlichen
Behörde. Diese ist noch nicht einmal gezwungen, ausstehende Beiträge
mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid einzutreiben. Das Jugendamt kann
sich an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher direkt wenden und
kann ohne irgend einen Beleg vorweisen zu müssen, direkt eine
Zwangsvollstreckung eines säumigen Unterhaltspflichtigen durchführen
lassen. Selbst wenn das Jugendamt bei seinen
Unterhaltspflichtsberechnungen einen Fehler macht, beweispflichtig
ist der Vater. Der kann dann zuviel eingetriebene Unterhaltsbeiträge
auf dem Klageweg zurückfordern.

Ja und verweigert der Vater die Kooperation vollkommen und antwortet
auf Briefe des Jugendamtes nicht, so ist das Jugendamt berechtigt,
Strafantrag wegen Unterhaltspflichtsverletzung von Amts wegen zu
erstatten.

Und so kann ich den Betreffenden nur ein sehr hohes Einkommen, einen
hohen Lottogewinn oder die Möglichkeit des Auswanderns wünschen.
Allen anderen bleibt nur noch der Weg offen, die Beine hoch zu legen,
einen Offenbarungseid zu leisten und sich so dämlich wie möglich bei
der erzwungenen Arbeitssuche zu verhalten. Möglich wäre auch noch
eine Behinderung oder eine schwere chronische Erkrankung um der
modernen Leibeigenschaft zu entgehen.

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