Nach vertraulichen Informationen hat das Bundesamt für Statistik die Erhebungsgrundlage für Verkehrstote angepasst. Mit der Maßnahme wolle man die statistische Datenbasis erweitern. Künftig soll bei allen Todesfällen ermittelt werden, ob die Verstorbenen im Besitz eines Kraftfahrzeugs waren. Falls das der Fall ist, sollen sie in der Statisitk als Verkehrstote aufgeführt werden. Ein erster Fall ereignete sich in Hamm-Uentrop. Ein Elektriker verstarb an den Folgen eines Stromschlags einer unisolierten Leitung. Er war mit dem PKW zur Unfallstelle angereist.
Die Änderung sei eine Homogenisierung der Erfassungsmethoden. Man wolle sich bei der Zählweise an die amtliche Vorgehensweise bei Coronatoten anpassen, damit die Statistiken vergleichbar werden und die Bürger durch die statistischen Angaben nicht verwirrt werden.