Ansicht umschalten
Avatar von Stephan Schleim
  • Stephan Schleim

mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2005

Sie stellen die Welt auf den Kopf!

Rockzipfelklette schrieb am 26.07.2019 16:55:

wahrscheinlich übersehe ich da etwas, aber warum ist es illegal, wenn dem Antragsteller trotz sehr gutem Antrag das Geld nicht bewilligt wird?

Haben Sie den Text überhaupt gelesen?

Als kurzmöglichste Antwort gebe ich Ihnen: Verwaltungsbeschlüsse müssen auf einer geeigneten Begründung basieren (artikel 3:46 Awb). Eine Ablehnung, die diesem Mindeststandard genügt, hat das Verwaltungsorgan in rund sieben Jahren nicht aufstellen können. Komisch, oder?

In der Regel kann man davon ausgehen, dass alle Anträge sehr gut sind und eine Kommission dann versucht nach möglichst objektiven Kriterien Redundanzen zu vermeiden und erfolgversprechende Projekte zu bevorzugen.

Amen. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.

Dass der Autor das Einklagen von Fördergeldern, die er eigentlich gar nicht mehr sinnvoll für das Projekt einsetzen kann (wie er einräumt) als Erfolg präsentiert, muss verwundern - das ist dann also sinnvoller Umgang mit Förderung?

Sie stellen die Welt auf den Kopf! Die jahrelange Verschleppung geht einzig und allein auf das Konto des Verwaltungsorgans. Hätte ich auch nur irgendeine Frist verletzt, dann wäre ich sofort herausgeflogen.

Dass Sie jetzt auch noch dem Benachteiligten einen Vorwurf daraus stricken, dass er von öffentlicher Hand benachteiligt wurde, lässt mich auf kein Rechtsverständnis, sondern höchstens ein Unrechtsverständnis Ihrerseits schließen.

Danke.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten