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  • MarkIM

79 Beiträge seit 10.04.2002

Weiß man schon seit 100 Jahren

Das Betzsche Gesetz besagt, dass eine Windkraftanlage maximal 16/27 (knapp 60 Prozent) jener mechanischen Leistung, die der Wind ohne den bremsenden Rotor durch dessen Projektionsfläche (Rotorfläche, Erntefläche, Wirkscheibe senkrecht zur Windrichtung) transportieren würde, in Nutzleistung umwandeln kann. Der Faktor wird auch Leistungsbeiwert oder Erntegrad genannt.

Der Grund für die Begrenzung ist, dass die Energieabgabe mit einer Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit und einem Luftstau einhergeht, der einen Teil der heranströmenden Luft der Rotorfläche ausweichen lässt. Zudem wäre eine vollständige Entnahme der Energie damit verbunden, dass die Luft stehen bliebe, was einem vollständigen Luftstau entspräche. Daher gibt es ein Optimum hinsichtlich Energieentnahme und Abführung der dadurch verlangsamten Luft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betzsches_Gesetz

Und wenn man die Energie teilweise entnommen hat so wird die Luftbewegung (der "Wind") somit schwächer da die Leistung proportional zur dritten Potenz der Lufteschwindigkeit ausfällt. Langsamere Luft heisst aber auch, dass diese am Ort der Verlangsamung mehr Niederschläge abgibt und dieser Niederschlag dann im Windschatten tendenziell fehlen wird.

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