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  • El Ringo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.11.2012

Re: Ziel war die Freiheit in der DDR und nicht von der DDR!

Der Fehler liegt nicht im Parteien-System, sondern in dem, was wir daraus haben werden lassen. Zu einer funktionierenden Verwaltung gehört auch im Bund die Besetzung der Ministerien mit ausgewiesenen Fachleuten in den jeweiligen Verwaltungsbereichen, die den Politiker bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung fachlich qualifiziert zur Hand gehen. Tatsächlich werden aber hier die Stabsstellen nach jeder Wahl von den jeweiligen Ministern mit nach Parteibuch und Loyalität ausgesuchten Staatssekretären besetzt, die so wie der Minister selbst von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Folge ist eine ausufernde Burokratie mit vielfach unmotivierten Menschen, die nur nach Anweisung handeln bzw. jeden Pups über ein entsprechendes Gutachten absichern müssen, um ja nicht selbst in die Verantwort genommen werden zu können. Auf den unteren Rängen gilt zudem, daß das, was heute noch als richtig gilt, morgen schon falsch sein kann und man sich deshalb besser wegduckt. Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive? Pustekuchen! Und die Judikative guckt weg, hat andere Probleme, weil es so läuft, wie es gerade läuft.

Außerdem sind nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG die Abgeordneten Vertreter des gesamten Volkes und nicht nur einer Partei oder ihrer Wähler und können deshalb an Aufträge nicht gebunden sein. Sie sind vielmehr berechtigt und verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln. Wenn wir das Gesetz mal anwenden, können wir den ganzen Laden auf der Stelle auflösen und die versammelten Brüder und Schwestern stantepede zu mindestens 3/4 in den Knast stecken. Den ausufernden Lobbyismus in diesen Kreisen, den die Väter des Grundgesetzes noch gar nicht auf dem Schirm hatten, denn sonst wäre der sicher explizit verboten worden, sei der Vollständigkeit halber noch hinzugefügt.

Vielleicht gründet ja mal einer die Partei des Grundgesetzes, die sich der Sache annimmt, die zuständige Justiz tut es ja nicht.

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