Die DDR-Wahlberechtigten haben 1989 in erstmals freier und geheimer Wahl ihre Volksvertreter in die Volkskammer gewählt.
Diese brachten zunächst die Währungsunion auf den Weg, wobei sie sich mit ihrer 1:1-Forderung gegenüber der Bundesregierung durchsetzten, die nach wie vor 2:1 favorisierte. Das war der Grundstein für den folgenden Ausverkauf und Niedergang.
Der nächste Schritt war dann die Wiederveinigung. Verfassungsrechtlich konnten nach dem Grundgesetz zwei Wege zur deutschen Einheit beschritten werden, nämlich der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 oder die Ablösung des ursprünglichen Provisoriums Grundgesetz durch eine neue gemeinsame Verfassung gemäß Art. 146 GG a.F. und eine Fusion von DDR und Bundesrepublik. Für die zweite Alternative und eine Volksabstimmung über die neue Verfassung setzten sich weite Teile der DDR-Bürgerrechts- und Oppositionsbewegung ein, dazu die westdeutsche Linke, die Grünen (sic!) und viele Sozialdemokraten. Dieser weit aufwendigere und kompliziertere Weg hatte aber von Anbeginn nur geringe Verwirklichungschancen. Die Volkskammerwahl im März, das Bekenntnis der Regierung de Maizière zu zügiger und verantwortungsvoller Realisierung der deutschen Einheit auf der Grundlage von Art. 23 GG a. F. und die unverzüglich umgesetzte Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion ließen für Aushandlung, öffentliche Debatte und Abstimmung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung keinen Raum.
Wer hat da also was genau gewählt? Hör endlich auf zu jammern - und vor allem, uns Wessi die Schuld daran zu geben!