Wobei man allerdings in Bezug auf den erwähnten Artikel 5 das durch die spanische Polizei verhinderte Kommandounternehmen der Argentinier gegen Gibraltar erwähnen sollte. Was, wenn durchgeführt, immerhin ein kriegerischer Akt auf europäischem Boden gegen Großbritannien gewesen wäre. Also im allermindesten Fall eine Grauzone mit Blick auf Artikel 5. Gerade auch in den USA war man sich damals dieser Problematik des eventuellen Bündnisfalles durchaus bewusst
(Was witzigerweise interessante Parallelen zu dem Nordstream-Anschlag aufweisen könnte, aber das ist natürlich eine ganz andere Diskussion. 😉)