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  • DeinFreundRa

mehr als 1000 Beiträge seit 01.09.2016

2+4 Vertrag ist "auch noch da"

"insbesondere das Führen eines Angriffskrieges ist verfassungswidrig und strafbar" Art.2
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/373162/publicationFile/3828/ZweiPlusVier%20(Text).pdf

Wir schließen also
1) Deutschland hat eine Verfassung
2) laut dieser Verfassung ist das Führen des Angriffskrieges ist für jede deutsche Regierung strafbar

Wörtlich enthält der 2+4 Vertrag allerdings nicht die "Vorbereitung des Angriffskrieges", sanktioniert aber Handlungen die "das friedliche Zusammenleben der Völker" stören.

Der 2+4 Vertrag hat Verfassungsrang - hängt doch das Land wie wir es seit 1990 kennen existentiell daran. Deutsche Politiker werden ohnehin kaum durch deutsche Richter verurteilt werden. Aber der 2+4 Vertrag steckt den rechtlichen Rahmen für Merkel und Co wie er mit den Garantiemächten zur Wiedervereinigung ausgehandelt wurde.

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