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Avatar von blaa
  • blaa

mehr als 1000 Beiträge seit 09.06.2004

Ahh, da sind wir nun wieder ein Rechtstaat *schulterklopf*

Da die deutsche Justiz dank der sämtliche Fälle einstellenden Generalbundesanwaltschaft Kriegstreiber und -verbrecher nicht verfolgt, kam zu vielen in den Kopf, dass zwischen geltendem und angewandten Recht gewisse Differenzen bestehen. Nun wurde also das geltende Recht an die unterlassene Strafverfolgung angepasst. Alles wieder in Butter! So geht Rechtsstaat!

BTW:
Kernproblem ist mMn nicht der weggefallene §80 StGB sondern die Norm, dass die Generalbundesanwaltschaft bei so viele Arten von Ermittlungen das Verfahren einfach an sich ziehen kann (sogar muss) um es dann mit beliebig idiotischer Begründung einzustellen ohne einen Finger zu rühren. Nur deshalb ist möglich, dass sämtliche Strafverfolgung gegen die Regierung u.ä. in Deutschland ins Leere läuft. Ohne die zwangsweise Zuständigkeitsverlagerung würde sehr wahrscheinlich doch irgendwann irgendwo die lokale Justiz mal ihren Job machen, also tatsächlich ermitteln und die wirklich großen Vebrecher verurteilen, die bei uns bisher immer davonkommen.

Betroffen sind neben dem ehemaligen §80 beispielsweise Ermittlungen wegen Spionage und Beihilfe dazu, was die Helfershelfer der NSA in deutschen Amtsstuben schützt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.01.2017 19:52).

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