Ansicht umschalten
Avatar von examine_yourself
  • examine_yourself

434 Beiträge seit 04.03.2016

Alles was man wissen muss

Man muss nicht viel wissen. Aber man sollte sich mit folgenden Punkten beschäftigen:

1. Wer kontrolliert die Geldschöpfung
2. Artikel 146 des Grundgesetzes (dabei: Staatsbürger)

Soll jeder einmal für sich durchdenken und prüfen. 1. ist einfach, 2. bedarf einiger Wochen intensiver Arbeit (man muss viele Gesetzestexte lesen).

Auch zu Punkt 2: Schaut mal auf die Unterschriften (wenn überhaupt vorhanden) bei Dokumenten von sich so bezeichnenden Behörden. Schaut mal auf eure Geburtsurkunden und auch dort auf die Unterschriften derjenigen, die euch diese ausgestellt haben. Schaut mal was ein Beamter ist und was beispielsweise ein Standesbeamter heute ist. Dann denkt mal ordentlich drüber nach.

Viel Spaß, soweit dieser euch nicht im Hals stecken bleibt. Hinweis vorab: Die Recherche kann Gefühle der Frustration hervorrufen ;)

Achso:
Verlag für Standesamtswesen GmbH. "Mit der Personenstandsrechtlichen Fachliteratur und der Zeitschrift Das Standesamt bedient der Verlag nicht nur die Standesämter und ihre Aufsichtsbehörden, sondern auch Gerichte und Anwälte." [Quelle: https://www.vfst.de/start/ueber-den-verlag/firmenportraet]

"Seit der Reform des Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 führen die Standesämter elektronische Personenstandsregister (ePR). Der ePR-Server ist die Standardsoftware zur Umsetzung der elektronischen Registerführung." [Quelle: https://www.vfst.de/epr-server]

"Der Verlag für Standesamtswesen wurde 1924 in Berlin als »Verlag des Reichsbundes der Standesbeamten Deutschlands« gegründet und führt seit 1931 den Namen »Verlag für Standesamtswesen GmbH" [Quelle: https://www.governikus.de/unternehmen/partner/vfst/]

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.08.2016 15:21).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten