Österreich, USA, Australien, Slowenien, Ungarn, Polen, Czechien etc. – also jene, die mit dem Begriff Völkergewohnheitsrecht etwas anfangen können:
»Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine lange andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptiert werden. Das Gewohnheitsrecht wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum als gleichberechtigt mit Gesetzen anerkannt.«
>https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Warum sonst sollen eigentlich bei einen unverbindlichen Pakt die Regierungen regelmäßig zum Rapport vor der UNO erscheinen? Dieser Punkt allein widerlegt schon die angebliche Unverbindlichkeit.