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61 Beiträge seit 27.03.2001

mißverständnis gema

online-surfer schrieb am 29. Dezember 2002 9:00

> Frage mich, ob, wenn jemand auf der öffentlichen Toilette oder unter
> der Dusche im Schwimmbad einen Operettentext schmettert, die Mithörer
> auch noch GEMApflichtig sind?


da gibt es ein kleines mißverständnis: die gema kassiert nicht bei
den hörern, sondern bei denen, die öffentlich musik "anbieten".

da hilft nur eines: klampfe und rassel in die hand und selber
musizieren! :)

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