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Avatar von Pere Lachaise

mehr als 1000 Beiträge seit 16.12.2006

Kuerzungen > 30% nicht verfassungsgemaess

"(...)Konkret sagt das Gericht: Kürzungen von 30 Prozent sind unter bestimmten Bedingungen in Ordnung. Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent aber ab sofort nicht mehr.(...)

Das Gericht sagt: Im Prinzip hat der Gesetzgeber einen Spielraum, wie er das menschenwürdige Existenzminimum für Bedürftige gewährleistet. Bei den Sanktionen geht es aber darum, dass das Existenzminimum noch einmal gekürzt wird. Wegen dieser besonderen Belastung für die Betroffenen sei der Spielraum in so einem Fall eingeschränkt. Zentrales Kriterium müsse außerdem sein, ob die Sanktionen ihr Ziel auch wirklich erreichen, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Daraus schließt das Gericht dann für die konkreten Stufen:

Eine Kürzung von 30 Prozent der Leistungen ist im Prinzip zulässig mit zwei Einschränkungen: Es muss möglich sein, dass die Behörden von dieser Sanktion absehen, wenn bei Betroffenen eine "außergewöhnliche Härte" (z.B. starke gesundheitliche Probleme) vorliegt. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass die Kürzung immer erst nach drei Monaten endet. Wenn jemand nachträglich doch noch kooperiert, muss die Kürzung gestoppt werden können.

Kürzungen um 60 oder auch 100 Prozent seien aber nicht zumutbar. Hier betont das Gericht: Es sei nicht nachgewiesen, ob diese Sanktionen wirklich etwas bringen. Sie könnten sogar kontraproduktiv sein.(...)"

https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-urteil-105.html

Ich wuerde sagen, das erkennt man schon alleine dran, das die Herren Sachbearbeiter (natuerlich auf Wesiung von 'oben') seitdem auch bei Verweigerung 'zumutbarer' Arbeit eben nicht mehr als 30% kuerzen, glaubt einer, das geschieht ploetzlich aus Mitmenschlichkeit?

Es gibt Sonderfaellle, da kam aber einiges zusammen, u.a. ein taetlicher Angriff auf den Herrn 'Sachbearbeiter, hat mit der Thematik hier imho nix zu tun.

Endete uebrigens mit dem Suizid des Empfaengers.

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