schlamutzelnase schrieb am 03.01.2024 00:26:
Mir ging es um die Zuverdienstgrenzen beim Bezug von Bürgergeld.
Achso. Das war so nicht ersichtlich.
Könnte ich unterschreiben. Wobei ich grundsätzlich der Meinung bin, dass:
- Erwerbseinkomen bei Vollzeitarbeit eben aus der Bedürftigkeitsspirale helfen müssen
- Nebenerwerbe grundsätzlich nicht erforderlich sein müssen für die Existenzssicherung
- Vom Staat keine Förderung mehr bereitgestellt wird (Subventionsverbot).
Denn wenn ein Arbeitgeber nur dann Arbeitsplätze schafft, wenn der Staat dauerhaft zuschießt, dann ist das ein Verlustgeschäft für die Allgemeinheit und die Rendite schöpft der Arbeitgeber ab. Das darf so nicht sein: Arbeit muss sich wirtschaftlich rentieren, tut sie es nicht, muss der Arbeitgeber sein Geschäftsmodell überdenken, statt es vom Steuerzahler tragen zu lassen.
Am Ende sollten Nebenjobs bzw. Zubroterwerbe die Ausnahme darstellen, die vor allen Dingen nur kleinere Lücken schließen sollen, aber keine ganzen Jobs ersetzen. Denn: 3 Minijobber zu je 14 Stunden je Woche ersetzen praktisch eine Vollzeitkraft. Kosten bei staatlicher Unterstützung: 0,- Euro für den Arbeitgeber. Selbst ohne Förderung kosten die drei Nebenjobber auf dem Gehaltszettel nur rund 1550,- Euro, sie tragen aber nichts bei zum Sozialetat. Eine Vollzeitkraft mit Mindestlohn nach vorgestelltem Muster kostet aber mindestens 4000,- Euro (einschließlich Arbeitgeberanteil) und trägt, siehe Rechenbeispiel, jährlich über 11.000 Euro in die Sozialkassen.
Damit ist klar: Minijobs gehören effektiv stark reduziert und definitiv nicht gefördert. Als Zubrotgeschäft für Rentner und ALG-II-Empfänger sind sie effektiv viel zu attraktiv für Arbeitgeber.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.01.2024 00:40).